Gerichtsurteil: Mehrere DAZN-Klauseln sind unwirksam

Mehrere Klauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN sind unwirksam, hat das Landgericht München entschieden. Doch DAZN geht in Berufung.

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(Bild: Motortion Films/Shutterstock.com)

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Mehrere Klauseln in den Nutzungsbedingungen von DAZN sind intransparent, hat das Landgericht München entschieden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der den Prozess angestrebt hatte, hat das Urteil vom 25. Mai nun öffentlich gemacht.

Insgesamt beanstandete der vzbv 12 Klauseln. Der Sport-Streamingdienst hat während des Klageverfahrens eine Unterlassungserklärung zu drei davon abgegeben. Bei den verbleibenden neun Klauseln hat das Landgericht München dem vzbv Recht gegeben.

Der Verbraucherverband weist darauf hin, dass DAZN seine Nutzungsbedingungen in der Zwischenzeit geändert hat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, DAZN hat vor dem Oberlandesgericht München Berufung eingelegt. "DAZN hat das erstinstanzliche Urteil zur Kenntnis genommen und hat Berufung eingelegt", bestätigte ein DAZN-Sprecher heise online. "Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass unsere AGB im Einklang mit dem geltenden Recht stehen und haben volles Vertrauen in den weiteren Rechtsweg. Zu dem noch laufenden Gerichtsverfahren werden wir uns nicht äußern."

Zu den beanstandeten Klauseln gehört die umstrittene Preisanpassungsklausel, die DAZN erlaubte, Preise des Abos an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen. Das ist intransparent, befand das Landgericht: "Es ist für einen Verbraucher nicht ersichtlich, an welchem Markt sich die streitgegenständliche Klausel orientiert", schreibt es in der Urteilsbegründung.

Außerdem bemängelt das Landgericht München die Einseitigkeit dieser Klausel: Sie rechtfertige zwar Preiserhöhungen bei schwierigen Marktbedingungen, sehe aber keine Möglichkeit zur Kostensenkung vor.

"Vertragsbestimmungen müssen für Verbraucher:innen transparent sein. Daran hat sich auch ein international tätiger Streamingdienst wie DAZN zu halten", kommentiert vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld das Urteil. "Schwammig formulierte Änderungsklauseln in Verträgen bergen die Gefahr, dass Anbieter einseitig Vertragsänderungen zu Lasten von Verbraucher:innen vornehmen."

Der vzbv strebt weiterhin eine Musterfeststellungsklage gegen DAZN an. Hintergrund sind Preiserhöhungen des Sport-Streaming-Dienstes.

(dahe)