EU-weiter Austausch von Kfz-Halterdaten soll zur Regel werden

EU-weiter Austausch von Kfz-Halterdaten soll zur Regel werden

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Von
  • ssu

Um Verkehrsverstöße durch Fahrer aus dem Ausland besser ahnden zu können, will das Europäische Parlament den Austausch von Fahrzeughalterdaten zwischen den EU-Mitgliedstaaten "bald zur Regel" machen. Entsprechende Vorgaben für die "grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit im Dienste der Verkehrssicherheit" hat das Parlament am 6. Juli beschlossen. Auf diese Weise sollen Verkehrssünder, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat wohnen, besser zur Verantwortung gezogen werden können.

Mit der jetzt verabschiedeten Richtlinie verpflichten sich die Mitgliedstaaten, die Daten von Fahrzeughalter oder -fahrer im Fall einer "schweren Übertretung" auf Anfrage den Behörden eines anderen Mitgliedstaates zur Verfügung zu stellen. Letztere sollen dem Verkehrssünder einen persönlich adressierten, eingeschriebenen Brief senden, um ihn über das Delikt, die Strafe sowie die rechtlichen Konsequenzen und Widerspruchsmöglichkeiten zu informieren. Strafverfolgung und Höhe des Bußgelds entsprechen demnach einzig den Regeln des Staates, in dem die Übertretung begangen wurde.

Die persönlichen Daten dürfen nur zum Zweck verbesserter Verkehrssicherheit gespeichert werden und sind nach Beendigung des Verfahrens zu löschen. Der Datenaustausch soll sich auf die Verfolgung "unfallträchtiger Übertretungen" beschränken. Hierzu zählen: Geschwindigkeitsübertretungen, Alkohol oder Drogen am Steuer, Verstöße gegen Gurt- oder Helmpflicht, das Überfahren einer roten Ampel und die illegale Nutzung von Mobiltelefonen, aber auch das Befahren eines für den Normalverkehr gesperrten Fahrstreifens (zum Beispiel Busspuren).

Das EU-Parlament äußerte die Erwartung, dass sein Beschluss vom Ministerrat angenommen wird, um unmittelbar nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten zu können. Die Mitgliedstaaten haben dann maximal 24 Monate Zeit, um die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen. Ausgenommen vom grenzüberschreitenden Datenaustausch bleiben vorerst Irland und Großbritannien, die sich dem System später anschließen können, sowie – aus "verfassungsrechtlichen Gründen" – Dänemark.

Vor allem Länder mit hohem Aufkommen an Transitverkehr, darunter Frankreich, Deutschland und Polen, sollen dank Datenaustausch Verkehrsverstöße von Einwohnern und EU-Ausländern gerechter behandeln können. Nach EU-Angaben trägt in der Europäischen Union der Transitverkehr mit lediglich 5 Prozent zum Verkehrsaufkommen bei, doch sind Fahrer aus dem Ausland für 15 Prozent der Geschwindigkeitsübertretungen verantwortlich. Die neue Regelung ergänzt bereits in nationales Recht umgesetzte Möglichkeiten, Bußgeldbescheide in anderen EU-Staaten zu vollstrecken. (ssu)